Neues Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz: Fokus auf Praxiserfahrung und ländliche Versorgung

In der morgigen Landtagssitzung steht die finale Abstimmung zum Haus- und Zahnärztesicherstellungsgesetz an. Zu der Entwicklung dieses Gesetzes äußert sich der pflege- und gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Ralf Plötner:
„Dieses Gesetz erweitert das Maßnahmenpaket zur Bewältigung des steigenden Bedarfs in der medizinischen Versorgung Thüringens um ein weiteres Instrument, welches insbesondere einen Fokus auf gleichwertige Zugangschancen in medizinische Berufstätigkeiten legt. Denn der Numerus Clausus stellt oftmals eine viel zu große Hürde für eigentlich motivierte junge Menschen dar, die stattdessen andere Berufe ausüben. Im Auswahlverfahren werden dann vorrangig Praxiserfahrungen gewertet, wie die Ableistung eines ehrenamtlichen Dienstes oder bereits erworbene medizinische Ausbildungen.

Thüringen würde mit diesem Gesetz neben der bereits etablierten Niederlassungsförderung und der Stiftung ambulante ärztliche Versorgung sowie anderen Instrumenten über eine bundesweit einmalige Förderpalette verfügen, um die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen nachhaltig zu sichern und zu stärken.“ Das Gesetz sieht vor, dass eine Vorabquote zur Vergabe von Medizinstudienplätzen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena eingerichtet wird. Als Voraussetzung verpflichten sich die Studierenden, mindestens zehn Jahre eine haus- bzw. zahnärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen auszuüben.

Vorwürfe aus der CDU-Fraktion, die von bewussten Verzögerungen sprechen, sind unbegründet. Ich möchte betonen, dass die Änderung des Gesetzes zur Öffnung einer Zahnarztquote erst in der letzten Ausschusssitzung von der CDU-Fraktion eingebracht wurde. Wer Schnelligkeit fordert, muss diese auch selbst umsetzen“, so Plötner.