Land will wieder in Drittelfinanzierung bei Tierkörperbeseitigung einsteigen
Durch Änderungsvorschläge der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Tierkörperbeseitigungsgesetz will die rot-rot-grüne Koalition regionale Erzeuger und Direktvermarkter, die von Mehrkosten betroffen sind, entlasten. „Wir wollen eine Abfederung der Kostensteigerung für die Beseitigung der Abfälle von gefallenen Tieren und Schlachtabfällen ermöglichen“, unterstreicht Dr. Marit Wagler, Sprecherin für Landwirtschaftspolitik der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, am Rande der ersten Lesung des Gesetzes.
Aufgrund der Energiepreissteigerungen haben sich die Gebühren für die Tierkörperbeseitigung verdoppelt bis verdreifacht. Zur Entlastung der Thüringer Bäuerinnen und Bauern wird das Land Thüringen mit diesem Gesetz ein Drittel der anfallenden Kosten übernehmen. Ein weiteres Drittel tragen bereits die Landkreise und kreisfreien Städte, wodurch die Bäuerinnen und Bauern nur noch für ein Drittel der Kosten aufkommen müssen. Damit wird auch die regionale Tierhaltung gestärkt und ein Beitrag zum Erhalt regionaler Vertriebs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen geleistet.
„Damit reagieren wir auf die Kostenexplosion im Energiesektor mit deren enormen Auswirkungen auf die energieintensive Tierkörperbeseitigung und in der Folge auf die steigenden Preise für Fleischprodukte“, begründet Dr. Wagler die von Rot-Rot-Grün eingebrachte Gesetzesänderung.